Meerschweinchen ABC
Meerschweinchen sind Gruppentiere, die unbedingt Artgenossen brauchen um sich wohlzufühlen! Nur in einer Gruppe fühlen sich Meerschweinchen richtig sicher. Aus diesem Grund ist die Einzelhaltung per Tierschutzgesetz sogar verboten. Die Tiere müssen mindestens zu zweit oder in einer größeren Gruppe gehalten werden.
Die Haltung von Meerschweinchen und Kaninchen ist ebenso verboten. Diese Vergesellschaftung kann zu Problemen führen, da sie völlig unterschiedliche Laut- und Körpersprachen haben. Sie können sich einfach nicht verstehen. Es wäre eine Zwangsgemeinschaft!
Bei der Haltung von Meerschweinchen hat man mehrere Möglichkeiten: Man kann zwei oder mehrere Tiere vergesellschaften. Eine Weibchengruppe, eine Männchengruppe oder ein kastriertes(!) Männchen mit bis zu maximal vier Weibchen. Nach einer Kastration ist zu beachten, daß der Bock noch bis zu 6 Wochen danach zeugungsfähig sein kann.
Die “kleinste” Käfiggröße für zwei Tiere sollte 1m mal 0,6 m betragen, für jedes weitere Tier eine zusätzliche Fläche von 0,2 Quadratmetern. Diese Maße sollten aber wirklich als “Mindestmaß” gesehen werden. Je mehr Platz desto besser!